Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen in einer Gruppengröße von 5 - 10 Personen die Grundlagen zur Rettung Ertrinkender.
Der Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte ist die Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.
Dies ergibt sich aus dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen v. 26.11.2014 - 323 6.09.03.04.03.104186.

Kontakt
Holger Hammer
Abteilung Nationale
Hilfsgesellschaft
Telefon 02241 5969-7930
Telefax 02241 5969-7909
Weitere Informationen zum Kurs
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen als Lehrkräfte tätig sein.
Inhalt | Zeit |
---|---|
Einführung/Einleitung | 15 |
Ertrinkungs- und Badetod | 15 |
Verhalten bei Rettungen/Rettung durch Schwimmen/Abwehr von Umklammerung/Rettung mit Hilfsmitteln | 15 |
Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
| 90 |
Je nach Wassertiefe sind verschiedene Aufgaben zu lösen: Wassertiefe über 1,20 m
Wassertiefe bis 1,20 m
| 120 |
Dieser Lehrgang beinhaltet eine Prüfung, in der die folgenden Aufgaben erfüllt werden müssen:
- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
- ca. 10 m weit tauchen,
- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
- einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen,
- lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.
Für die Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist, bestehen gesonderte Prüfungsbedingungen.
Der Lehrgang umfasst 6 Unterrichtseinheiten, davon finden 3 Stunden in der Schwimmhalle und 3 Stunden im Unterrichtsraum statt. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Lehrgangszeiten und den Ort mit.
Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Auskünfte zu den Teilnahmegebühren erhalten Sie auf Anfrage.
Die DRK-Wasserwacht bietet auch folgende Lehrgänge an:
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